Privacy Shield entspricht nicht der DSGVO

Das EU-US-Abkommen "Privacy Shield" entspricht nicht der DSGVO. Das transatlantische Abkommen, das den Schutz von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern in den USA regelt, wurde vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt.

Das Privacy Shield-Abkommen wurde 2016 vom US-Handelsministerium, der Europäischen Kommission und der Schweizer Regierung entworfen, um Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks den Austausch von Daten europäischer Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen. Amerikanische Unternehmen, die sich dem "Privacy Shield" angeschlossen hatten, erklärten, dass sie angemessene Massnahmen zum Schutz der persönlichen Daten ergreifen.

Europäische Aktivisten für den Schutz der Privatsphäre lehnten das Abkommen ab, weil sie Unternehmen daran hindern wollten, ihre persönlichen Daten in Länder mit lockereren Datenschutzbestimmungen zu transferieren. Der österreichische Datenschutzanwalt, Max Schrems, reichte eine Beschwerde gegen Facebook ein und argumentierte, dass seine Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Seine Daten seien anfällig für amerikanisches Schnüffeln, nachdem sie in die Vereinigten Staaten übermittelt worden seien. Dies führte zu einer breiteren Diskussion über die Gültigkeit von transatlantischen Datentransferabkommen.

Am Donnerstag, den 16. Juli 2020 hat der Oberste Gerichtshof Europas in Luxemburg das transatlantische Abkommen Privacy Shield für ungültig erklärt.

Quellen:

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