Das Sammeln von Daten bei Facebook wird von Datenschützern schon immer kritisiert. Nun gibt es ein Gerichtsurteil, das Betreiber von Facebook Fanpages in die Pflicht nimmt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat vor kurzem entschieden, dass der Betreiber eines im sozialen Netzwerk Facebook unterhaltenen Unternehmensauftritts (Fanpage) verpflichtet werden kann, seine Fanpage abzuschalten, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist.
Das Problem ist, dass auf Facebook bereits ab dem ersten Landen der Fanpage Daten der Nutzer erhoben werden, ohne dass diese darüber informiert würden. Der Betreiber der Fanpage trägt eine datenschutzrechtliche Verantwortung - auch wenn die technische Infrastruktur komplett von Facebook stammt.
Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragte Marit Hansen, deren Haus den Musterfall ins Rollen gebracht hatte, bezeichnete das Urteil als "Rückenwind für den Datenschutz" [ZDF].
Auf der Seite von WBS Law sind Links zu finden, und auch Updates, wie das Urteil umzusetzen ist.