Die niederländische Bank Theodoor Gilissen Bankiers hat an die niederländischen Datenschutzbehörden eine Geldbuße in Höhe von 48.000 Euro gezahlt, weil sie das Recht auf Zugang zu ihren persönlichen Daten verletzt hat.

Im Jahr 2006 hat einer der Kunden der Bank den Zugang zu seinen persönlichen Daten beantragt: Welche Informationen hatte die Bank über ihn? Woher kamen die Daten? Und mit wem wurden sie geteilt?

Die Bank wollte diese Informationen nicht zur Verfügung stellen, was gegen die Datenschutzgesetze verstößt. Ein Anwalt des Kunden hat bei den niederländischen Datenschutzbehörden einen Antrag auf Vollstreckung gestellt, um Zugang zu den Daten zu erhalten.

Nach einer Untersuchung gaben die Datenschutzbehörden der Bank zwei Monate Zeit, um das Recht auf Einsichtnahme zu erfüllen, mit einer Strafe von 12.000 € für jede Woche, die die Bank nicht eingehalten hat. Am Ende räumte Theodoor Gilissen dem Kunden 4 Wochen nach Ablauf der Frist den Zugang ein.

Quelle: https://www.autoriteitpersoonsgegevens.nl/nl/nieuws/tgb-betaalt-dwangsom-na-niet-voldoen-aan-inzageverzoek 

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