Laut einer Umfrage des Beratungsunternehmens PwC sind 60% der Unternehmen nicht ausreichend für den Start der DSGVO vorbereitet. Am Freitag, 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmen und Organisationen die DSGVO, das neue europäische Datenschutzgesetz, einhalten. Weniger als 20% der Unternehmen haben bereits ein Verarbeitungsverzeichnis eingerichtet.
DSGVO Datenschutz Frist
Im Jahr 2015 wurde vereinbart, dass das neue europäische Datenschutzgesetz ab Mai 2016 in Kraft treten und zwei Jahre später, am 25. Mai 2018, durchgesetzt werden soll.
Eines der Probleme, mit denen viele Unternehmen zu kämpfen haben, ist ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis. Unternehmen müssen aufzeichnen, welche personenbezogenen Daten sie verarbeiten; dies ist nach dem neuen Datenschutzgesetz erforderlich, aber weniger als eins von fünf Unternehmen hat dies arrangiert. In kaum einem Viertel der Unternehmen ist jemand an der Datenschutzerklärung beteiligt.
Quelle: NOS (Niederländischer Artikel)
Hinweis: data2.eu bietet ein DSGVO Tool, zum einfachen Erstellen des Verarbeitungsverzeichnisses der DSGVO.